„Gewährleistung schützt, Garantie verspricht, Kulanz überrascht!“
Gewährleistung
Im Autohandel bedeutet Gewährleistung die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, dafür einzustehen, dass das verkaufte Fahrzeug bei der Übergabe frei von Mängeln ist. Wenn das Fahrzeug dennoch einen Mangel hat, der bereits bei der Übergabe vorhanden war, hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung (z. B. Reparatur), Ersatzlieferung oder in bestimmten Fällen Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises.
Wichtige Aspekte der Gewährleistung:
Dauer: Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs. Beim Verkauf an private Käufer kann diese Frist für Gebrauchtwagen auf ein Jahr verkürzt werden.
Beweislast:
- Innerhalb der ersten zwölf Monate wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag (es sei denn, der Verkäufer kann das Gegenteil beweisen).
- Nach sechs Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war.
Unterschied zur Garantie:
- Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht vollständig ausgeschlossen werden (außer bei Privatverkäufen).
- Eine Garantie ist hingegen eine freiwillige, zusätzliche Leistung des Verkäufers oder Herstellers und unterliegt individuellen Vereinbarungen.
Ausschluss der Gewährleistung:
- Bei einem Kauf zwischen Privatpersonen kann die Gewährleistung durch eine entsprechende Vereinbarung im Vertrag vollständig ausgeschlossen werden.
- Händler dürfen die Gewährleistung jedoch nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben einschränken.
Die Gewährleistung soll sicherstellen, dass der Käufer ein Fahrzeug erhält, das dem vertraglich vereinbarten Zustand entspricht.
Kulanz
Im Autohandel bedeutet „Kulanz“, dass ein Händler oder Hersteller freiwillig eine Leistung erbringt, obwohl er rechtlich nicht dazu verpflichtet ist. Kulanz wird häufig in Situationen gewährt, in denen ein Kunde ein Problem mit einem Fahrzeug hat, das außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungs- oder Garantiezeit auftritt.
Beispiele für Kulanzleistungen:
- Kostenübernahme oder -beteiligung: Der Händler oder Hersteller übernimmt einen Teil oder die gesamten Reparaturkosten, auch wenn das Fahrzeug älter ist oder eine Garantie abgelaufen ist.
- Vergünstigungen: Der Kunde erhält Rabatte auf Reparaturen, Ersatzteile oder ein neues Fahrzeug.
- Austausch von Teilen: Ein defektes Teil wird ersetzt, ohne dass der Kunde die vollständigen Kosten tragen muss.
Typische Kriterien für Kulanz:
- Das Fahrzeug wurde regelmäßig gewartet (meist nach den Vorgaben des Herstellers).
- Das Problem betrifft ein bekanntes Serien- oder Herstellungsproblem.
- Der Kunde hat eine langjährige Geschäftsbeziehung mit dem Händler oder Hersteller.
Kulanz wird häufig als Mittel genutzt, um die Kundenzufriedenheit zu erhöhen und die Kundenbindung zu stärken, auch wenn es sich um eine freiwillige Leistung handelt.
Garantie
Im Autohandel bezeichnet Garantie eine vertraglich zugesicherte Leistung des Herstellers oder Händlers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Die Garantie bietet dem Käufer zusätzliche Sicherheit und verpflichtet den Garantiegeber (z. B. den Hersteller oder Händler), innerhalb eines bestimmten Zeitraums für bestimmte Mängel oder Schäden am Fahrzeug einzustehen.
Merkmale einer Garantie:
Vertraglich geregelt: Eine Garantie ist freiwillig und wird im Kaufvertrag oder separat festgelegt. Sie stellt keine gesetzliche Verpflichtung dar, sondern eine zusätzliche Absicherung.
Garantiedauer: Die Laufzeit variiert je nach Anbieter, z. B. 2 Jahre, 5 Jahre oder sogar lebenslang (oft mit Einschränkungen).
Abgedeckte Leistungen: Die Garantie deckt spezifische Schäden oder Mängel ab, die oft in den Garantiebedingungen definiert sind. Häufige Beispiele:
- Herstellungsfehler oder Materialmängel
- Defekte an Motor, Getriebe oder anderen zentralen Bauteilen
- Teilweise auch Elektronik oder Lackschäden
Bedingungen:
- Die Garantie ist oft an regelmäßige Inspektionen oder Wartungen gebunden, die in Vertragswerkstätten durchgeführt werden müssen.
- Verschleißteile wie Bremsen oder Reifen sind meist ausgenommen.
Kosten:
- Manche Garantien sind im Kaufpreis enthalten (z. B. Neuwagengarantie).
- Erweiterte oder Zusatzgarantien können kostenpflichtig sein.
Unterschied zur gesetzlichen Gewährleistung:
- Garantie: Freiwillig und an individuelle Bedingungen gebunden.
- Gewährleistung: Gesetzlich vorgeschrieben (meist 2 Jahre) und umfasst Mängel, die bereits beim Kauf bestanden.
Eine Garantie im Autohandel wird oft als Verkaufsargument verwendet, um das Vertrauen des Kunden zu stärken und zusätzliche Sicherheit zu bieten.
Bevorzugter Verkauf an Gewerbetreibende, Händler oder Export
Warum wir ältere Fahrzeuge oder solche mit höherer Laufleistung nicht an Privatkunden verkaufen:
Liebe Kundinnen und Kunden,
wir möchten Ihnen stets Fahrzeuge anbieten, die Ihren Ansprüchen in Bezug auf Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit entsprechen. Gleichzeitig legen wir großen Wert auf Transparenz und möchten erklären, warum wir den Verkauf älterer Fahrzeuge oder solcher mit hoher Laufleistung an Privatpersonen begrenzen.
Hier sind die wichtigsten Gründe für diese Vorgehensweise:
1. Garantie- und Gewährleistungspflichten
Als Händler sind wir gesetzlich verpflichtet, auf alle Fahrzeuge, die wir an Privatpersonen verkaufen, eine Gewährleistung zu geben. Diese gilt auch dann, wenn das Fahrzeug bereits älter ist oder einen höheren Kilometerstand hat. Fahrzeuge mit einem Alter von mehr als 10 Jahren oder mit mehr als 150.000 Kilometern Laufleistung haben jedoch eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass Verschleißteile oder Komponenten erneuert werden müssen. Dies würde sowohl für uns als Händler als auch für Sie als Kunden höhere Risiken und potenzielle Kosten bedeuten.
2. Unser Anspruch an Qualität und Kundenzufriedenheit
Unsere oberste Priorität ist es, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug zufrieden sind. Wir möchten Ihnen Fahrzeuge anbieten, die möglichst langlebig, zuverlässig und sicher sind. Ältere Autos oder solche mit hoher Laufleistung erfüllen diesen Anspruch oft nicht in gleichem Maße, da sie erfahrungsgemäß anfälliger für Reparaturen und Ausfälle sind.
3. Höhere Kosten für Instandhaltung
Ältere Fahrzeuge müssen häufig aufwendig instand gesetzt werden, bevor sie den hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen, die wir unseren Privatkunden garantieren möchten. Dies umfasst die Überprüfung und gegebenenfalls den Austausch von Verschleißteilen wie Bremsen, Reifen, Kupplung oder der Elektronik. Bei Fahrzeugen, die über ein bestimmtes Alter oder eine Laufleistung hinausgehen, übersteigen diese Aufbereitungsmaßnahmen oft die wirtschaftliche Rentabilität.
4. Minimierung von Streitigkeiten
Wir möchten, dass Ihr Fahrzeugkauf ein rundum positives Erlebnis ist. Leider können ältere Fahrzeuge oder solche mit höherer Laufleistung häufiger Anlass zu Reklamationen oder Unzufriedenheit geben, selbst wenn diese Mängel typisch für das Alter oder die Nutzung des Fahrzeugs sind. Um Missverständnisse und Unannehmlichkeiten zu vermeiden, haben wir klare Verkaufsrichtlinien definiert.
5. Fahrzeuge für den Export oder Gewerbekunden
Ältere Fahrzeuge oder solche mit höherer Laufleistung sind dennoch wertvolle Ressourcen, da sie oft im Ausland oder bei Gewerbetreibenden stark nachgefragt werden. Dort gelten andere Anforderungen, sodass diese Fahrzeuge weiterhin sinnvoll genutzt werden können.
Unser Versprechen an Privatkunden
Wir bieten unseren Privatkunden ausschließlich Fahrzeuge an, die folgende Kriterien erfüllen:
- Maximales Fahrzeugalter: 10 Jahre
- Maximale Laufleistung: 150.000 Kilometer
Diese Einschränkungen gewährleisten, dass wir Ihnen Fahrzeuge anbieten können, die zuverlässig, sicher und langlebig sind. Jedes von uns verkaufte Fahrzeug wird vor dem Verkauf umfassend geprüft und aufbereitet, damit Sie sorgenfrei in Ihr neues Auto einsteigen können.
Ältere Fahrzeuge: Für Gewerbe oder Export verfügbar
Fahrzeuge, die älter als 10 Jahre sind oder eine Laufleistung von mehr als 150.000 Kilometern aufweisen, bieten wir ausschließlich an Gewerbekunden oder für den Export an. Diese Vorgehensweise hilft uns, unsere Qualitätsstandards für Privatkunden zu wahren und älteren Fahrzeugen dennoch eine sinnvolle Verwendung zu ermöglichen.
Wir hoffen, dass diese Erklärung Ihnen einen klaren Einblick in unsere Verkaufsrichtlinien gibt. Sollten Sie weitere Fragen haben oder ein passendes Fahrzeug suchen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihr Team von Autohaus Fun Cars Company